Deutsches Patent- und Markenamt verfügt Löschung der Marke "Gelbe Seiten"
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat am 15. Mai 2009 die Löschung der Wortmarken „Gelbe Seiten“ verfügt. Die Wortmarken werden von der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) für die Kennzeichnung von Branchenbüchern und elektronischen Branchenverzeichnissen verwendet. Der Beschluss des DPMA betrifft die Löschung der Marke „Gelbe Seiten“ sowohl für gedruckte Branchenbücher als auch für Online-Branchenverzeichnisse.
Der aktuellen Verfügung vorausgegangen war ein Rechtsstreit der DeTeMedien GmbH mit der ehemaligen klickTel AG (jetzt telegate MEDIA AG) um die Verwendung des Markennamens "Gelb.de" für ein digitales Branchenverzeichnis. Die DeTeMedien GmbH wollte die Verwendung dieses Markennamens gerichtlich untersagen lassen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg wurde im Januar 2009 vom Oberlandesgericht Hamburg aber wieder aufgehoben. Jetzt wurde sowohl die Altmarke "Gelbe Seiten", die sich auf gedruckte Branchenbücher bezieht, als auch die jüngere Marke für elektronische Auskunftsverzeichnisse wegen "absoluter Schutzhindernisse" durch das DPMA gelöscht.
Der Vorstandsvorsitzende der telegate AG, Dr. Andreas Albath, begrüßte die Entscheidung des DPMA: "Die Deutsche Telekom muss endlich begreifen, dass die Monopolzeit des letzten Jahrhunderts vergangen ist. Das DPMA hat ein wichtiges Signal 'pro Wettbewerb' gesetzt. Moderne 'Gelbe Seiten' Werbung im 21. Jahrhundert ist nicht mehr die Anzeige im gedruckten Branchenbuch, sondern die gezielte Kombination von digitalen Multichannel-Angeboten mit Suchmaschinenmarketing".


