
Call by Call
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Preisliste der telegate AG für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen im Call by Call Verfahren über die Vorwahl 0 10 80
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die telegate AG, Fraunhoferstraße 12a, 82152 Martinsried, (im Folgenden: telegate) erbringt die in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung beschriebenen Dienstleistungen gegenüber ihren Kunden gemäß den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (im Folgenden: TKV) und den nachfolgenden Bedingungen.
1.2 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der telegate keine Anwendung.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen telegate und dem Kunden kommt jeweils durch die Wahl der Call by Call Nummer 0 10 80 seitens des Kunden und die erfolgreiche Herstellung der Telefonverbindung durch telegate zustande. Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der Verbindung geschlossen.
3. Leistungsentgelt
3.1 Für die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistung hat der Kunde an telegate ein Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste der telegate zu entrichten.
3.2 Das Recht zur jederzeitigen Änderung der Tarife entsprechend den Bestimmungen der TKV bleibt vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, deren Berechnung anhand der jeweils gültigen Preisliste der telegate erfolgt.
4.2 Bei Call by Call Verbindungen wird der Preis, den der Kunde für die Nutzung des Angebots von telegate zu zahlen hat, dem Kunden durch den Teilnehmernetzbetreiber (in der Regel durch die Deutsche Telekom AG) namens und im Auftrag von telegate zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in einem Gesamtbetrag monatlich in Rechnung gestellt. Das Entgelt wird mit Zugang der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers zur schuldbefreienden Zahlung an diesen fällig.
4.3 Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch dann, wenn Dritte die Dienstleistung vom Anschluss des Kunden aus in Anspruch nehmen.
4.4 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelbezahlung etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
4.5 Sofern der Kunde Leistungen mehrerer Anbieter in Anspruch nimmt und diese in einer Rechnung aufgeführt sind, vereinbaren telegate und der Kunde, dass Zahlungen seitens des Kunden vorrangig an telegate erfolgen.
4.6 Ein vom Kunden gewünschter Einzelverbindungsnachweis wird vom Teilnehmernetzbetreiber erbracht. Eine Einzelverbindungsübersicht für zurückliegende Zeiträume erstellt telegate auf schriftliche Anfrage des Kunden hin.
4.7 Gegen Forderungen der telegate AG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
5. Verzug
Der Kunde kommt durch eine Mahnung oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
6. Sperre der Dienste
telegate ist berechtigt, den Zugang zu ihren Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde:
- mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens EUR 75,00 im Verzug, eine geleistete Sicherheit verbraucht und die Sperre rechtzeitig schriftlich angedroht ist,
- Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat,
- eine Gefährdung der Einrichtungen der telegate durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen verursacht oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht, oder
- das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und dies die Vermutung nahe legt, dass der Kunde die dafür zu entrichtenden Entgelte nicht bezahlen wird und geleistete Sicherheiten verbraucht sind, sofern die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.
7. Einwendungen
Erhebt der Kunde Einwendungen gegen den durch telegate in Rechnung gestellten Betrag, so hat er diese Einwendungen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist, soweit nichts anderes angegeben 30 Tage ab Rechnungszugang telegate gegenüber schriftlich anzuzeigen. Der Kunde wird in der jeweiligen Rechnung auf die Einwendungsfrist sowie die Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam gemacht werden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon insoweit unberührt, als der telegate eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist.
8. Haftung
8.1 Die Haftung von telegate gegenüber dem Kunden für Sach- und Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von telegate. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
8.2 Die Haftung von telegate für Vermögensschäden ist bis zu einem Betrag von EUR 12.500 je Nutzer und bis zu einem Betrag von EUR 10.000.000 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je schadenverursachendem Ereignis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
8.3 telegate haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen ergeben.
8.4 Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung seitens telegate erschweren oder unmöglich machen, berechtigen telegate, die Erfüllung für den Zeitraum der Behinderung einschließlich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend oder unverschuldet sind.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) oder eine andere Vorschrift es anordnet oder erlaubt.
10. Bonitätsprüfung
10.1 Der Kunde willigt ein, dass telegate der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft
(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften Daten
über die Beantragung, Aufnahme, Erfüllung und Beendigung des jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsvertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden erhält.
10.2 Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen
der SCHUFA sind bei telegate erhältlich.
10.3 Der Kunde willigt ein, dass im Fall eines Wohnsitzwechsels die bisher zuständige SCHUFA die Daten an die dann
zuständige SCHUFA übermittelt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München, soweit der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb
seines Handelsgewerbes gehört. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
11.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der
telegate auf einen Dritten übertragen.
11.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Kunden zu telegate gilt deutsches Recht.
11.4 Sämtliche vertragliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen
Bestätigung durch telegate.
11.5 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die Übrigen unberührt.
Stand: Juni 2003
II. Leistungsbeschreibung
1. Verbindungsaufbau
telegate gewährt dem Kunden über den bei der Anwahl erfolgenden Verbindungsaufbau (Call by Call) durch Wahl der Netzbetreiberkennzahl der telegate AG (0 10 80) den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz.
2. Leistungserbringung durch Dritte
telegate ist berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch andere Telekommunikationsnetzbetreiber und/oder Diensteanbieter erbringen zu lassen. Insbesondere ist telegate berechtigt, die Netzbetreiber festzulegen, über deren Netz Verbindungen hergestellt und abgewickelt werden.
3. Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von telegate und den jeweils mit telegate kooperierenden Netzbetreibern.
4. Verbindungstrennung
4.1 telegate ist berechtigt, die Leistungen zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistungen zeitweise, teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder auf Grund betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
4.2 In jedem Fall wird telegate aus Gründen des Kundenschutzes und der Sicherheit nach einer Stunde ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens der Verbindung eine zwangsweise Trennung der Verbindung vornehmen.
Call by Call
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| Preisliste für den Call by Call Tarif der telegate AG über die Vorwahl 0 10 80 (Stand: 09.04.2008) | 0,11 MB | Öffnen |



