telegate Werbeeinträge (MEDIA Eintrag)
AGB für telegate AG Werbeeinträge
Verträge bis 03.10.2011
§ 1 Begriffsbestimmungen
a. Kunde ist der Unternehmer, der die telegate AG beauftragt, einen Verzeichniseintrag in der telegate AG Datenbank vorzunehmen.
b. Produkt ist die von der telegate AG unter dem Namen MEDIA Eintrag angebotene Eintragungsmöglichkeit.
c. Suchworte sind Begriffe, die bei einer Auskunftsanfrage die Auffindbarkeit eines Eintrags erleichtern.
d. Georeferenzierung ist das Hinzufügen einer X- und einer Y-Koordinate zu einer Adresse, um sie in digitalem Kartenmaterial darstellen zu können.
e. Nutzerdaten sind der Benutzername und das Passwort, die die telegate AG dem Kunden zur Verfügung stellt.
f. Servicebereich ist der mit Benutzername und Passwort geschützte Bereich, in dem der Kunde seine Einträge selbst ändern kann.
§ 2 Geltung der AGB
a. Die Registrierung und Beauftragung zur Vornahme eines MEDIA Eintrags in der telegate AG Datenbank durch den Kunden erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Dies gilt auch dann, wenn die telegate AG den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Kunden AGB finden ausdrücklich keine Anwendung.
b. Die telegate AG ist zur Übertragung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses auf ein mit ihr im Sinne der §§ 15ff. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen berechtigt.
c. Der Kunde versichert, die Registrierung und Beauftragung nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.
§ 3 Vertragsgegenstand
a. Die telegate AG bietet ein Auskunftsverzeichnis für private und gewerbliche Einträge an, in das sich der Kunde eintragen lassen kann. Die Adressen werden georeferenziert und in softwaregeneriertem digitalen Kartenmaterial dargestellt. Zusätzlich ist für Kunden die Angabe einer je nach Produkt festgelegten Anzahl von Suchbegriffen möglich, die der möglichst spezifischen Datensuche dienen. Der Auftrag gilt für eine Veröffentlichung des Werbeeintrags des Kunden in den vertraglich vereinbarten Medien. Werbeeinträge, die die telegate AG Produktbezeichnung "online" enthalten, erscheinen ausschließlich in den Online-Medien der telegate AG und in mit ihr verbundenen Unternehmen. Die telegate AG ist berechtigt, die Reichweite der Produkte zu erweitern.
b. Der Kunde kann im Rahmen der Beauftragung seine Anschrift sowie die sonstigen aus den Erfassungsformularen ersichtlichen Angaben eintragen. Die Pflege der eingetragenen Daten erfolgt sofern technisch möglich selbständig durch den Kunden im passwortgeschützten Servicebereich. Will der Kunde die eingetragenen Daten nicht selbständig pflegen oder ist die selbständige Datenpflege durch den Kunden technisch nicht möglich, kann er die telegate AG mit der Datenpflege beauftragen. Hierfür gelten die Preise und Konditionen, die in der jeweils gültigen Fassung auf der Internetseite www.11880.com zur Verfügung gestellt werden.
c. Die geographische Darstellung der Einträge erfolgt über die softwareseitigen Vorgaben des Karten- und Routenmaterial-Lieferanten der telegate AG. Aufgrund der Beschaffenheit der Software für die Georeferenzierung kann im Einzelfall der Standort des Kunden nur näherungsweise oder gar nicht dargestellt werden.
d. Die vom Kunden eingestellten Inhalte und Daten werden auf einem Server zum Abruf über verschiedene Auskunftskanäle, wie z.B. Internet, Telefonauskunft, CD-ROM oder Mobile Dienste durch die datagate GmbH, einer Tochtergesellschaft der telegate AG, zur Verfügung gestellt.
e. Die telegate AG kann einen Antrag auf Eintragung ablehnen, wenn dieser aus technischen Gründen nicht durchführbar ist oder wenn der Eintrag gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt, sittenwidrig ist oder den Interessen der telegate AG zuwiderläuft. Erlangt die telegate AG erst nach Eintragung Kenntnis von solchen Verstößen, kann der Eintrag kostenpflichtig gelöscht und eine rechtswidrige Handlung gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. Die telegate AG behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor. Die Bereitstellung erfolgt 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Die datagate GmbH erbringt für die telegate AG die technischen Dienstleistungen.
f. Angaben aus den Werbeeinträgen erscheinen in den beauftragten Medien auch im Rahmen der Inverssuche (Suche eines Teilnehmers anhand der Telefonnummer).
g. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Dienstleister im Internet bewertet werden können. Die telegate AG hat auf die Bewertungen keinen Einfluss, für die Bewertungen gelten die auf der jeweiligen Internetseite aufgeführten Bewertungsrichtlinien.
h. Die telegate AG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird überlassene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden.
§ 4 Leistungsänderung
a. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird der telegate AG dadurch die vertragsgemäße Leistung hinsichtlich des Produkts wesentlich erschwert, kann sie die angebotenen Dienste ändern, einstellen oder nur gegen erhöhte Vergütung weiter anbieten.
b. Die telegate AG wird den Kunden rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail über eine wesentliche Erschwerung informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder die Änderung vornehmen bzw. nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist die Einstellung der Leistung vornehmen.
c. Die Änderungen gelten als genehmigt, soweit der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt. Die telegate AG wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.
§ 5 Pflichten des Kunden
a. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Produkte der telegate AG nur im Einklang mit den Gesetzen sowie den AGB und den ANB zu verwenden. Der Kunde versichert insbesondere, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten einschließlich der angegebenen Suchworte berechtigt zu sein und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Kunde versichert zudem, dass die von ihm bereitgestellten Daten, insbesondere die angegebenen Suchworte, frei von Rechten Dritter sind und mit geltendem Recht vereinbar sind. Die telegate AG übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere nicht für den Wahrheitsgehalt des in Auftrag gegebenen Werbeeintrags. Bezüglich dieser Tatsachen stellt der Kunde die telegate AG von allen Nachteilen frei, die der telegate AG durch vom Kunden begangene Rechtsverletzungen entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seines Werbeeintrags und stellt die telegate AG von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Die telegate AG behält sich im Übrigen vor, vom Kunden bereitgestellte Daten nicht zu verwenden bzw. zu entfernen, wenn deren Inhalt nach Einschätzung der telegate AG möglicherweise Gegenstand von rechtswidrigen, herabsetzenden, ehrverletzenden, unsittlichen Äußerungen oder bildlichen Darstellungen sein könnte. In diesen Fällen ist die telegate AG zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
b. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Daten ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde überprüft die Gestaltung und Vollständigkeit seines Eintrags regelmäßig. Der Kunde ist verantwortlich für die mit seinen Nutzerdaten im Servicebereich vorgenommenen Änderungen des Eintrags.
c. Der Kunde gewährt der telegate AG das Recht, die von ihm bereitgestellten Daten zu statistischen Zwecken zu verwenden.
d. Der Kunde verpflichtet sich, von der telegate AG zum Zwecke des Zugangs zum Servicebereich erhaltene Nutzerdaten streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben. Sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Nutzerdaten bekannt sind, ist der Kunde zur Änderung des Passworts verpflichtet. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Gebrauch der Nutzerdaten Leistungen der telegate AG in Anspruch nehmen, haftet der Kunde gegenüber der telegate AG auf Nutzungsentgelt sowie Schadensersatz. Soweit die telegate AG dem Auftraggeber die Möglichkeit gibt, seinen Werbeeintrag online zu bearbeiten, behält sich die telegate AG im Fall von Unstimmigkeiten oder der Notwendigkeit der Übermittlung ergänzender Informationen durch den Auftraggeber vor, Änderungen nicht zu übernehmen bzw. den Werbeeintrag zu sperren, solange diese Fragen vom Auftraggeber nicht geklärt werden. Die telegate AG behält sich darüber hinaus das Recht vor, in einem MEDIA Eintrag zu jeder Zeit redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
e. Der Kunde kann seine Zustimmung zu einer Freigabe seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder korrigieren. Der Kunde ist auch bei Widerruf weiterhin zur Zahlung des Gesamtbetrages des von ihm gebuchten Produktes verpflichtet.
f. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die telegate AG seine Daten an die datagate GmbH zur Speicherung übermittelt und die datagate GmbH die Daten im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten und im Einklang mit den Vorschriften des Datenschutzes nutzt. Dies umfasst insbesondere auch das uneingeschränkte Recht, die gelieferten Daten insgesamt oder teilweise als Branchenbuch-Auskunftssystem zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu übertragen, der Öffentlichkeit zum Abruf zur Verfügung zu stellen und öffentlich wiederzugeben, um dem Vertragszweck bestmöglich gerecht zu werden.
g. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die telegate AG die Vertragsdaten der telegate MEDIA AG übermittelt und die telegate MEDIA AG diese zur Bearbeitung im Rahmen des Kundenservices speichert und im Einklang mit den Datenschutz nutzt.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
a. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate soweit nicht einzelvertraglich eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
b. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich gegenüber der telegate AG, Konzern-Kundendienst, Friedrich-Engels-Ring 52f, D-17033 Neubrandenburg gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels.
c. Die Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt der telegate AG vorbehalten. Wichtige Gründe sind u. a. Nichtzahlung trotz Fälligkeit und Verzug, Vermögensverfall, Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Kunden sowie Anhaltspunkte dafür, dass durch die Veröffentlichung des Werbeeintrags das geschäftliche Ansehen von der telegate AG Schaden nehmen könnte.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
a. Rechnungsbeträge sind nach Rechnungsstellung durch die telegate AG sofort zur Zahlung fällig. 10 Tage nach Rechnungsstellung befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Für jede Mahnung kann die telegate AG einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben. Auftragsvermittler, sonstige Unternehmen oder Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für die telegate AG entgegenzunehmen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wird der restliche offene Rechnungsbetrag auf einmal in Rechnung gestellt.
b. Eine Aufrechnung ist für den Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
a. Bei lediglich unerheblichen oder kurzzeitigen Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und der Abrufbarkeit einzelner Einträge ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
b. Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Fehlern jeweils spätestens 4 Wochen nach Erscheinen des jeweiligen Produkts geltend gemacht werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.
c. Die telegate AG übernimmt für Zugangseinschränkungen, die auf höherer Gewalt oder sonstigen von der telegate AG nicht zu vertretenden und außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Umständen beruhen, keine Gewähr. Die telegate AG ist zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken berechtigt, die kurzfristige Unterbrechungen des Angebots des Produkts zur Folge haben können. Störungen des Betriebsablaufs, insbesondere des Datenabrufs, wird die telegate AG dabei so gering wie möglich halten.
d. Die telegate AG haftet für einen von ihr verschuldeten Sachschaden für den Wiederherstellungsaufwand bis maximal zu einem Betrag in Höhe der in dem betreffenden Kalenderjahr von dem Kunden gezahlten Vergütung. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur für durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachte Schäden und ist in der Höhe auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen vorhersehbaren Schäden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss der Parteien waren und auf deren Einhaltung die Parteien vertrauen durften.
e. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen der telegate AG verursacht wurden.
f. Für jegliche Fehler aufgrund Übermittlung von Informationen unter Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen besteht keine Haftung auf Seiten der telegate AG.
§ 9 Änderung der AGB
a. Die telegate AG ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
b. Wird den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der elektronischen oder schriftlichen Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung widersprochen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; die telegate AG behält sich für diesen Fall aber das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
c. Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfällt die Ankündigungspflicht der telegate AG und das Widerspruchsrecht des Kunden. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Ansprüche oder Rechte des Kunden.
§ 10 Sonstiges
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist München, soweit kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.
Zusatzbedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Buchung eines Eintrags durch Unternehmer bei der telegate AG
1. Die telegate AG bietet den Kunden ergänzend zum MEDIA Eintrag Zusatzprodukte an, welche separat zubuchbar sind. Je nach Produkt kann ein Zusatzprodukt bereits Bestandteil eines MEDIA Eintrags sein.
2. Diese Bedingungen regeln ausschließlich die zusätzlichen Bedingungen für das jeweilige Zusatzprodukt. Sie werden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Buchung eines MEDIA Eintrags durch den Unternehmer (im Weiteren AGB) in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen. Die Zusatzbedingungen gelten stets in Verbindung mit den AGB bei Buchung eines Produktes mit dem Zusatzprodukt und stellen mithin eine Ergänzung der Allgemeinen AGB dar. Soweit in diesen Zusatzbedingungen nicht abweichend geregelt ist, finden die AGB stets Anwendung.
a. Zusatzprodukt Banner
Für den Fall, dass eine Werbung über Banner gebucht wurde, gilt Folgendes:
aa. Das Banner ist eine spezielle Internet-Werbeform ähnlich einem verkürzten MEDIA Eintrag, der im Falle einer Suchanfrage in hervorgehobener Form angezeigt wird. Der Banner wird so lange angezeigt, bis entweder eine neue Suche durchgeführt oder die Website verlassen wird. Bei einem Klick auf das Banner wird der MEDIA Eintrag des betreffenden Kunden geöffnet.
bb. Eine Veröffentlichung des Banners kommt immer dann in Betracht, wenn eine Suchanfrage - gleichgültig aus welcher Branche - in dem gleichen Ort durchgeführt wird, für welchen auch das durch den MEDIA Eintrag bzw. das Banner beworbene Unternehmen eingetragen ist. Existieren für einen bestimmten Ort mehr Banner, als aus Platzgründen angezeigt werden können, so erfolgt die Anzeige abhängig vom Datum des Vertragsabschlusses. Die neuerliche Erscheinung eines Banners findet erst nach Veröffentlichung aller übrigen Banner wieder statt.
cc. Die Anzahl der Platzierungen hängt vom gebuchten Erscheinungskontingent und von der Laufzeit des MEDIA Eintrag Vertrags ab. Endet dieser Vertrag, bevor das Kontingent verbraucht ist, findet keine Rückerstattung eines Guthabens an den Kunden statt.
b. Zusatzprodukt Firmenvideo
Für den Fall, dass die Option Firmenvideo gebucht wurde, gilt Folgendes:
aa. Das Firmenvideo wird in einem gängigen Standardformat in den MEDIA Eintrag des Kunden integriert und kann durch Anklicken eines bestimmten Links abgespielt werden.
bb. Der Kunde hat die Wahl, ob er ein bereits produziertes und hinsichtlich Länge und Dateiformat an die Anforderungen von der telegate AG angepasstes Video zum Abruf über den MEDIA Eintrag bereitstellt oder ob durch einen von der telegate AG an den Kunden vermittelten Videoproduzenten ein Video produziert wird oder ob ein Firmenclip produziert werden soll, welcher sodann zum Abruf über den MEDIA Eintrag bereitgestellt wird.
cc. Die etwaige Produktion eines Videos geschieht im Auftrag des Kunden und in Absprache mit diesem durch den von der telegate AG vermittelten Dritten im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung. Dieses Video wird vor der Einstellung vom Kunden gegenüber der telegate AG bzw. dem von der telegate AG vermittelten Dritten abgenommen und freigegeben.
dd. Die etwaige Produktion eines Firmenclips geschieht in Absprache mit der telegate AG. Der Firmenclip wird vor der Einstellung vom Kunden abgenommen und freigegeben. Der Kunde liefert die erforderlichen Informationen und Fotos, die im Rahmen des Firmenclips des Kunden veröffentlicht werden sollen. Dem Kunden ist bewusst, dass der Erfolg und die Qualität sowie die zeitnahe Fertigstellung des Firmenclips stark von der Qualität und Pünktlichkeit der Mitwirkung des Kunden abhängig sind. Der Kunde stellt die zur Erstellung des Firmenclips erforderlichen Inhalte und Fotos umgehend, spätestens jedoch 10 Werktage nach Abschluss des Vertrages zur Verfügung, wenn nicht individuell eine abweichende Frist vereinbart oder von der telegate AG kommuniziert wurde. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstellung des Firmenclips. Sofern die Fotos innerhalb der Frist nicht in ausreichender Zahl oder Qualität geliefert werden, können bereits vorproduzierte Fotos für die Erstellung des Firmenclips eingesetzt werden. Soweit der Firmenclip aufgrund weiterer, vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden. Zur Festlegung des weiteren Ablaufs der Produktion des Firmenclips wird der Kunde kontaktiert. Der Kunde kann die Abnahme des Firmenclips nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern. Geringfügige Mängel, welche die Verwendung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung. Nach einer Vertragslaufzeit von drei Jahren hat der Kunde einen Anspruch auf eine grundlegende Überarbeitung seines Firmenclips. Weiterhin ermächtigt der Kunde telegate AG zur Beauftragung weiterer Unternehmen im Namen des Kunden, soweit dies zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist. Dem Kunden entstehen hierdurch keine weiteren Kosten, soweit dies nicht ausdrücklich zwischen der telegate AG und dem Kunden vereinbart wird.
ee. Der Kunde räumt der telegate AG ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, übertragbares, einfaches Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an dem Video und dem möglicherweise erstellten Firmenclip ein. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte über die Auskunftsplattformen klicktel.de und 11880.com und sonstige Medien Dritter, insbesondere verschiedene Videoplattformen und auch über die Medien der Kooperationspartner der telegate AG weltweit öffentlich zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten. Das Bearbeitungsrecht umfasst insbesondere die Befugnis der telegate AG das Firmenvideo und den möglicherweise erstellten Firmenclip mit einem Logo der Marken 11 88 0* und klickTel zu versehen sowie es zur Nutzung den erforderlichen Formatangaben anzupassen oder die Darstellungsqualität zu verändern und einen Link zu der Eintragung des Kunden auf den Auskunftsplattformen klicktel.de und 11880.com oder der Homepage des Kunden einzufügen. Die telegate AG ist insbesondere berechtigt, im Umfeld zu den öffentlich zugänglich gemachten Inhalten Werbung zu schalten und/oder andere Promotionsmaßnahmen durchzuführen. Der Firmenclip wird auch nach Kündigung des MEDIA Eintrags des Kunden auf den Videoportalen veröffentlicht, solange der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
ff. Der Kunde ist in eigener Verantwortung verpflichtet, die Regeln des lauteren Wettbewerbes zu beachten. Der Kunde garantiert gegenüber der telegate AG, Inhaber sämtlicher erforderlicher Rechte an den eingestellten Inhalten des Videos und der von ihm zur Verfügung gestellten Bilder und Inhalte des Firmenclips zu sein, keine Rechte Dritter gleich welcher Art sowie keine gesetzlichen Bestimmungen zu verletzen. Der Kunde stellt die telegate AG auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte mit der Behauptung gegenüber der telegate AG geltend machen, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte verstießen gegen gesetzliche Bestimmungen. Ferner übernimmt der Kunde sämtliche Kosten und Schäden, die der telegate AG in diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere solche Kosten der Rechtsverteidigung. gg. Die telegate AG kann die Einbindung von Fotos, Daten oder Texten ablehnen, soweit diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind oder wenn der Inhalt offensichtlich gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt, sittenwidrig ist oder den Interessen der telegateAG zuwiderläuft. Erlangt die telegate AG erst nach Umsetzung der Einbindung Kenntnis von solchen Verstößen, kann der Firmenclip oder das Video gelöscht und eine rechtswidrige Handlung gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. Aus einem solchen Vorgang kann der Kunde keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber telegate geltend machen.
c. Zusatzprodukt Google AdWords
Für den Fall, dass Google AdWords gebucht wurde, gilt Folgendes:
aa. Die telegate AG bietet Kunden die Möglichkeit, in Ergänzung zu einem bestehenden oder neuen MEDIA Eintrag eine Anzeige im Rahmen der Google AdWords schalten zu lassen. Die telegate AG wird dabei für den Kunden bei der Google Ireland Limited of Gordon House (nachfolgend: "Google") ein entsprechendes Benutzerkonto einrichten lassen. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der telegate AG zustande. Somit erfolgen auch die Zahlungen des Kunden ausschließlich an die telegate AG.
bb. Die Schaltung von Google AdWords über die telegate AG setzt das Vorhandensein eines bestehenden oder neuen MEDIA Eintrags bei der telegate AG voraus, der gesondert zu vergüten ist. Des Weiteren kann die telegate AG nur dann AdWords für den Kunden schalten, sofern dieser nicht innerhalb von 90 Tagen vor Abschluss dieses Vertrages AdWords unmittelbar selbst bei Google geschaltet hatte.
cc. Das Werbekonzept Google AdWords funktioniert dergestalt, dass nach einer Suche mit der Internet-Suchmaschine Google dem betreffenden Internet-Nutzer über bzw. neben den eigentlichen Suchergebnissen zusätzlich Werbeanzeigen ("AdWords“) eingeblendet werden. Die Einblendung als solche ist kostenlos; Kosten entstehen in dem Moment, in dem ein Internet-Nutzer auf eine eingeblendete Werbeanzeige klickt. Eine Einblendung der AdWords erfolgt grundsätzlich immer dann, wenn die für den Kunden hinterlegten Schlüsselbegriffe ("Keywords") mit den vom Internet-Nutzer eingegebenen Suchbegriffen identisch sind. Sind für bestimmte Schlüsselbegriffe von einer Vielzahl von Unternehmen AdWords gebucht, so kann es aus Platzgründen, auf die die telegate AG keinen Einfluss hat, vorkommen, dass nicht alle AdWords angezeigt werden. In diesem Falle wird die Entscheidung, welche AdWords tatsächlich angezeigt werden und in welcher Reihenfolge dies geschieht, für jeden Google-Suchvorgang automatisch im Rahmen einer sog. Auktion seitens Google ermittelt. Dabei hängt die Chance eingeblendet oder möglichst weit oben eingeblendet zu werden u. a. von der Höhe des jeweils festgelegten Maximalbetrages pro Klick und dem Qualitätsfaktor der Anzeige ab. Um Markenmissbrauch zu vermeiden, ist für den Fall der Verwendung eines Markennamens erforderlich, dass eine Markenfreigabe vom Markeninhaber entsprechend eines von der telegate AG erstellten Formulars nachgewiesen wird.
dd. Kunden, die bei der telegate AG ein Google AdWords Produkt buchen, erhalten folgende Leistungen innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die telegate AG verrechnet die Aufwendungen für diese Leistungen mit dem jeweils vereinbarten Produktpreis.
(1) Die telegate AG legt kundenspezifische AdWords-Kampagnen für den Kunden an und stellt diese bei Google ein. Bei der Erstellung der entsprechenden Anzeige lehnt sich die telegate AG an die im MEDIA Eintrag hinterlegten Branchen, Suchworte, Regionen und Produkte an. Die telegate AG ist berechtigt, im Interesse des Kunden ggf. auch verwandte oder ähnliche Begriffe zu verwenden, wenn bei wörtlicher Übernahme der Keywords aufgrund deren großer Verbreitung die Chancen einer Einblendung der Anzeige nach der begründeten Auffassung von der telegate AG als gering einzuschätzen sind. Die Bewerbung von Substanzen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen, Produkten und/oder Materialien, deren Bewerbung rechtswidrig oder verboten ist, oder Interessen der telegate AG zuwider läuft ist unzulässig. Diesbezüglich sind unsere Richtlinien unter www.telegate-media.de/adwords-richtlinien zu beachten.
(2) Die telegate AG wird nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der eigenen speziellen Kenntnisse im Hinblick auf eine optimale Platzierung von AdWords die Beträge festsetzen, welche maximal pro Klick auf die Anzeige geboten werden und nicht überschritten werden dürfen. Um diesem Mechanismus Rechnung zu tragen, wird die telegate AG gemeinsam mit dem Kunden festlegen und während der Vertragslaufzeit kontinuierlich überprüfen, welches Google AdWords-Produkt den Werbezielen des Kunden am besten gerecht wird. Es herrscht Einvernehmen, dass auch die Einblendung einer AdWords-Anzeige eine Werbeleistung darstellt.
(3) Die Häufigkeit der Klicks hängt von der Branchennachfrage und dem eingesetzten Budget ab. Die Anzeige des Kunden kann während eines Vertragsmonats so lange erscheinen, bis das Monatsbudget aufgrund der von Google jeweils pro Klick berechneten Kosten verbraucht ist. Wenn das Budget im vergangenen Monat nicht vollständig abgerufen wurde, überträgt die telegate AG das verbleibende Klick-Budget des Kunden auf den Folgemonat. Zwischen den Vertragsparteien herrscht Einvernehmen, dass die telegate AG keine Garantie übernehmen kann, ob und wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint.
(4) Die telegate AG bemüht sich nach besten Kräften die AdWords-Kampagnen so zu optimieren, dass durch einen hohen Qualitätsfaktor der Anzeige ein niedriger Klickpreis und eine hohe Anzeigenposition jeweils abhängig von der für den Kunden relevanten Branche erreicht werden kann.
(5) Der Kunde erhält eine regelmäßige Statistik, in der die Suchwörter und Gesamt Impressions und Gesamt-Klicks aufgelistet sind, um so den Erfolg der AdWords Kampagne nachvollziehen zu können.
ee. Die telegate AG ist zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags über die Schaltung von Google AdWords u. a. dann berechtigt
(1) wenn der Kunde mit seinen Zahlungen für das Google AdWords Produkt mehr als 14 Tage im Rückstand ist oder sich eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden herausstellt, (2) wenn sich herausstellt, dass der Kunde in den letzten 90 Tagen vor Vertragsschluss AdWords unmittelbar selbst bei Google gebucht hatte. In diesen Fällen steht der telegate AG ein Schadensersatz in Höhe der noch ausstehenden Vergütung für die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit zu. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags steht der telegate AG außerdem zu, wenn der zugrunde liegende Vertrag über die Schaltung eines MEDIA Eintrags vor Beendigung des Vertrags über die Schaltung von Google AdWords ausläuft.
ff. Die telegate AG ist jederzeit berechtigt, diese Zusatzbedingungen "Google AdWords" mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; die telegate AG behält sich für diesen Fall das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
d. Zusatzprodukt Exklusiv-Option
Für den Fall, dass die Exklusiv-Option gebucht wurde, gilt Folgendes:
Jede Kombination aus Branche/Suchwort - Ort ist nur einmal verfügbar. Bei Suchanfragen mit dieser Kombination erscheint der mit einer Exklusiv-Option gebuchte MEDIA Eintrag an erster Stelle in der Trefferliste, bei allen anderen Suchanfragen erscheint er in seiner jeweils gebuchten Kategorie.
e. Zusatzprodukt Top-Listing
Für den Fall, dass die Option Top-Listing gebucht wurde, gilt Folgendes:
Mit der Zusatz-Option Top-Listing wird der MEDIA Eintrag unter den Erstplatzierten in der Trefferliste angezeigt. Wurden mehrere MEDIA Einträge mit Top-Listing gebucht, so werden die Einträge des Top-Listings im Wechsel angezeigt.
f. Zusatzprodukt Regionale Erweiterung
Für den Fall, dass eine Regionale Erweiterung gebucht wurde, gilt Folgendes:
Wird eine regionale Erweiterung gebucht, so wird der MEDIA Eintrag auch in den gebuchten Regionen/Städten angezeigt und gefunden. Mit den Optionen "Bundesweit", "Weitere Stadt", "Regio 20", "Regio 50" und "Regio 100" kann der Kunde genau bestimmen, in welchem Gebiet er werben möchte. Bei den Optionen "Regio 20", "Regio 50" und "Regio 100" wird der MEDIA Eintrag des Kunden bei einer Suche in einem Ort 20, 50 bzw. 100 km vom eingetragenen Firmensitz des Kunden angezeigt.
g. Zusatzprodukt Werbeeintrag-Webdomains und E-Mail-Adressen für E-Mail-Weiterleitung (Web- und E-Mail-Hosting)
Für den Fall, dass die Einrichtung von Werbeeintrag-Webdomains und E-Mail-Adressen für E-Mail-Weiterleitung (Web- und E-Mail-Hosting) gebucht wurden, gilt Folgendes:
aa. Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsbestandteils Werbeeintrag-Webdomain nur berechtigt, diejenigen Daten einzustellen, vorzuhalten oder zu verändern, welche im Rahmen des Werbeeintrags von der telegate AG mit Hilfe von entsprechenden Formularen und Eingabemasken softwaretechnisch vorgehalten werden. Die telegate AG kann demgemäß Umfang und Nutzung entsprechend den Leistungen des Werbeeintrags und der vorgehaltenen Ressourcen beschränken. Das Produkt E-Mail-Adressen beinhaltet nur die unentgeltliche Weiterleitung von E-Mails, die unter der zugeteilten E-Mail-Adresse empfangen und an einem sonstigen E-Mail-Account des Nutzers gelesen werden können.
bb. Beim Web- und E-Mail-Hosting trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für den gewählten Domain-Namen, den Inhalt und die Benutzung der Webdomain und der E-Mail-Adresse, insbesondere obliegt ihm die Verpflichtung gem. § 5 TMG, für seine geschäftsmäßigen Angebote die gesetzlich notwendigen Angaben zu übermitteln. Er stellt die telegate AG insofern von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei. Die telegate AG ist im Fall rechtswidriger Domain-Namen, Inhalte oder Verweisungen auf Inhalte Dritter berechtigt, den Zugang auf die Inhalte zu sperren und das Vertragsverhältnis bezüglich des Web- und E-Mail-Hostings außerordentlich zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche von der telegate AG bleibt vorbehalten.
cc. Die telegate AG wird gegenüber der jeweiligen Domain-Vergabe-Organisation lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die telegate AG nimmt gegenüber der Domain-Vergabe-Organisation die Stellung eines Admin-C ein, ist jedoch berechtigt, diese jederzeit an eine vom Kunden benannte Person zu übertragen. Die telegate AG übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit eines Domain-Namens, auch wenn entsprechende Auskünfte erteilt oder ein Domain-Name konkret beantragt wurde. Für den Fall, dass der gewünschte Domain-Name nicht verfügbar ist bzw. nicht zugeteilt werden kann, wird der Kunde der telegate AG alternativ weitere Domain-Namen nennen.
dd. Eine Kündigung des Vertrags über den Werbeeintrag erfasst stets auch den Vertragsbestandteil Web- und E-Mail-Hosting. Bei Vertragsende gibt die telegate AG den Domain-Namen auf Wunsch des Kunden zur Übertragung an diesen oder einen von ihm benannten Dritten frei. Des Weiteren ist die telegate AG berechtigt, die im Rahmen des Web- und E-Mail-Hostings aufgespielten Daten vorbehaltlos zu löschen. Entspricht die telegate AG dem Wunsch des Kunden, den Vertragsbestandteil Web- und E-Mail-Hosting vorzeitig aufzuheben, so wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro fällig.
ee. Bei Verzögerung von vereinbarten Terminen und Fristen sowie Ausfällen von Diensten im Rahmen des Web- und E-Mail-Hostings aufgrund einer außerhalb von der telegate AG liegenden Störung oder Behinderung, insbesondere Verzögerungen im Domainvergabe-Verfahren, erfolgt keine Erstattung von Entgelten, ansonsten nur im Fall von Vorsatz oder grob fahrlässigen Handelns seitens telegate AG. ff. Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen des Web- und E-Mail-Hostings Namen und Adressen von Nutzungsberechtigten zwingend und dauerhaft in verschiedenen Datenbanken gespeichert werden und von Dritten jederzeit einsehbar sind.
3. Die telegate AG ist jederzeit berechtigt, diese Zusatzbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Wird den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der elektronischen oder schriftlichen Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung widersprochen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; die telegate AG behält sich für diesen Fall aber das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfallen die Ankündigungspflicht der telegate AG und das Widerspruchsrecht des Kunden. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Ansprüche oder Rechte des Kunden.
h. Zusatzoption Logo:
Für den Fall, dass die Zusatzoption Logo gebucht wurde, gilt Folgendes:
Der Kunde kann in seinem MEDIA Eintrag sein Logo einstellen. Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber der Rechte an dem Logo ist und räumt der telegate AG ein kostenfreies Nutzungsrecht im Rahmen und für die Dauer des bestehenden MEDIA Eintrag an dem Logo ein. Der Kunde kann das Logo in folgenden Formaten an die telegate AG unter service@telegate.com senden: jpg, png, bmp.
i. Zusatzoption Audio-Datei:
Für den Fall, dass die Zusatzoption Audio-Datei gebucht wurde, gilt Folgendes:
Der Kunde kann kostenlos in seinen MEDIA Eintrag Audio-Dateien einstellen. Der Kunde sichert zu, Inhaber sämtlicher Rechte an der Audio-Datei zu sein und räumt der telegate AG ein kostenfreies Nutzungsrecht im Rahmen und für die Dauer des bestehenden MEDIA Eintrags ein. Die Audio-Datei liefert der Kunde als mp3-Datei. Die Audio-Datei kann an die E-Mail-Adresse service@telegate.com gesendet werden.
j. Zusatzoption Slogan:
Für den Fall, dass die Zusatzoption Slogan gebucht wurde, gilt Folgendes:
Der Kunde kann in seinen MEDIA Eintrag seinen Slogan einbinden. Der Slogan darf 100 Zeichen nicht überschreiten. Der Kunde räumt der telegate AG ein kostenfreies Nutzungsrecht im Rahmen und für die Dauer des bestehenden MEDIA Eintrags an dem Slogan ein.
k. Zusatzoption Foto:
Für den Fall, dass die Zusatzoption Foto gebucht wurde, gilt Folgendes:
Der Kunde kann in seinem MEDIA Eintrag Fotos einstellen. Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an dem Foto ist und das Foto frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde räumt der telegate AG ein kostenfreies einfaches Nutzungsrecht im Rahmen und für die Dauer des bestehenden MEDIA Eintrag an dem Foto ein. Der Kunde kann das Foto in folgenden Formaten an die telegate AG unter service@telegate.com senden: jpg, png, bmp.
* 1,99 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Aus dem Mobilfunknetz können ggf. abweichende Preise gelten.



