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Jährliches Dokument


Mit dem zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Vorschriften zur Veröffentlichung für börsennotierte Unternehmen nach §10 WpPG erlassen. Demnach ist einmal jährlich für das Publikum ein Dokument zu erstellen, das alle auf Grund bestimmter nationaler und internationaler kapitalmarktrechtlicher Vorschriften publizierten Informationen enthält oder auf sie verweist, die innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres zur Verfügung gestellt wurden.

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