Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz wurde ein neuer § 161 in das Aktiengesetz eingeführt, der Vorstand und Aufsichtsrat der telegate AG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde. Gemäß Ziffer 3.10 DCGK werden im Folgenden die Entsprechenserklärungen der vergangenen fünf Jahre als Download zur Verfügung gestellt.
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